Allgemeine Fragen zum Zensus 2022
- Was ist der Zensus?
Der Zensus 2022 ist eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung, einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung sowie einer Vollerhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sog. Sonderbereiche).
- Welche Ziele verfolgt der Zensus?
Der Zensus dient …
→ der amtlichen Einwohnerzahlermittlung
→ der Gewinnung von Strukturmerkmalen zur Bevölkerung
→ der Gewinnung von Angaben zu Wohnungen und zu Gebäuden
- Für was werden die amtlichen Einwohnerzahlen benötigt?
Die amtliche Einwohnerzahl dient als Bemessungsgrundlage, unter anderem für den Länderfinanzausgleich, die EU-Fördergelder, die Einteilung der Wahlkreise und die Sitzverteilung im Bundesrat
- Für was werden die Strukturdaten zur Bevölkerung und zum Gebäude- und Wohnungsbestand benötigt?
Die Strukturdaten zur Bevölkerung und zum Gebäude- und Wohnungsbestand dienen als Planungsgrundlage, unter anderem für die Stadtentwicklungs-, Flächennutzungs- und Sanierungsplanung sowie für die Ermittlung an Bedarf an neuen Wohnungen, Schulen usw.
- Wann ist der Zensusstichtag?
Der Zensusstichtag für den Zensus 2022 ist der 15. Mai 2022. Alle Befragungen und erhobenen Daten beziehen sich auf diesen Tag.
- Welche Ergebnisse liefert der Zensus?
Der Zensus 2022 liefert Ergebnisse zu:
→ aktuellen Bevölkerungszahlen in Bund, Ländern und Kommunen
→ Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
→ Daten zu Haushalten und Familien
→ Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentumsquote
- Findet der Zensus nur in Rheinland-Pfalz statt?
Nein, der Zensus 2022 findet deutschlandweit statt. Für die Vorbereitung und Durchführung sind federführend die Statistischen Landesämter zuständig. Dabei werden die Statistischen Landesämter von sogenannten kommunalen Erhebungsstellen unterstützt, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet werden.
Die kommunalen Erhebungsstellen sind insbesondere für die Durchführung der Personenerhebungen zur Ermittlung der Bevölkerungsdaten verantwortlich.
- Können die Befragungen auch online erfolgen?
Sie können die Antworten zu den Befragungen natürlich auch online übermitteln. Hierfür übergeben Ihnen die Erhebungsbeauftragten ein sogenanntes IDEV-Anschreiben mit Zugangsnummer und einem Aktivierungscode. IDEV steht für „Internet Daten Erhebung im Verbund“ und steht allen Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder flächendeckend zur Verfügung.
- Können die Antworten zu den Befragungen auch in Papierform erfolgen?
Sie können Ihre Antworten auch in Papierform übermitteln. Hierfür erhalten Sie von den Erhebungsbeauftragten einen Papierfragebogen mit einem portofreien Rücksendeumschlag. Falls Sie sich ggf. umentscheiden und die Befragung online durchführen möchten, finden Sie auf den Fragebögen auch den Link zum Online-Formular, eine Zugangsnummer und einen Aktivierungscode.
- Kann jemand mir beim Erfassen auf den Papierfragebogen helfen?
Sollten Sie Probleme und Hilfe bei der Beantwortung der Papierfragebögen haben, helfen Ihnen die zuständigen Erhebungsbeauftragten gerne weiter. Die Erhebungsbeauftragten füllen mit Ihnen die Fragebögen gerne auch vor Ort aus. Sprechen Sie die Erhebungsbeauftragten beim angekündigten Termin daraufhin an.
- Welche Erhebungsteile sind im Rahmen des Zensus 2022 vorgesehen?
Im Rahmen des Zensus sind Gebäude- und Wohnungszählungen und die Personenerhebungen vorgesehen.
Die Gebäude und Wohnungszählungen werden dem Grunde nach von den Statischen Landesämtern durchgeführt.
Die Personenerhebungen werden von den Erhebungsstellen und den Erhebungsbeauftragten durchgeführt.
Die Personenerhebungen untergliedern sich in
→ die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis
→ die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
→ die Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung
- Wann werden die Anschriften für den Zensus durch die Erhebungsbeauftragten begangen?
Die Erhebungsbeauftragten starten mit den Begehungen der Befragungsanschriften frühestens am 07. Mai 2022.
Die Begehung der Stichprobenanschriften dient dem Abgleich der Daten, die auf dem sogenannten Mantelbogen hinterlegt sind. Bei der Begehung überprüfen die Erhebungsbeauftragten, ob der Anschriftentyp und Anschriftenbefund mit den Informationen auf dem sogenannten Mantelbogen übereinstimmen.
Wichtig ist jedoch, dass die Befragungen erst am Zensusstichtag – am 15. Mai 2022 – beginnen.
- Werden meine Daten an andere Behörden weitergeleitet?
Ihre Daten werden nicht an andere Behörden (z.B. Meldeämter) weitergegeben. Es gilt das Rückspielverbot. Das bedeutet, dass die angegebenen Daten nicht für andere als die zugelassenen Zwecke des Zensus 2022 verarbeitet und verwendet werden, insbesondere nicht für Zwecke des sonstigen Verwaltungsvollzugs.
- Gegenüber wem besteht die Auskunftspflicht?
Die Auskunftspflicht besteht gegenüber den Erhebungsbeauftragten und den Erhebungsstellen.
- Kann ich bei den Erhebungen auch falsche Angaben tätigen?
Nein. Die Antworten bei den Befragungen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen erteilt werden.
- Kann ich trotz Auskunftspflicht mich weigern, eine Auskunft zu erteilen?
Sollten Sie trotz bestehender Auskunftspflicht sich weigern, Auskünfte zu erteilen, leitet die Erhebungsstelle ein Mahnverfahren ein. Sollte dieses Mahnverfahren erfolglos sein und Sie kommen weiterhin Ihrer Auskunftspflicht nicht nach, erfolgt die Festsetzung von Zwangsgeldern. Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen behördlichen Durchsetzung von persönlichen Verhaltenspflichten – hier: der Auskunftspflicht. Das Zwangsgeld kann dann ggf. durch Vollstreckungsbeamte der Erhebungsstelle beigetrieben werden.
- Kann ich auch den angekündigten Ersttermin zur Befragung verschieben?
Ja, das können Sie machen. Treten Sie mit Ihrem / Ihrer zuständigen Erhebungsbeauftragten in Kontakt. Den Namen und auch eine Telefonnummer finden Sie auf dem Erstankündigungsschreiben. Der / Die zuständige Erhebungsbeauftragte wird mit Ihnen dann einen neuen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie aber, dass der neue Termin nur nach dem Stichtag (15.05.2022) stattfinden kann. Ein Vorverlegen des Termins vor den Stichtag ist leider nicht möglich.
- Was passiert, wenn ich beim ersten angekündigten Termin nicht daheim bin?
Sollen die Erhebungsbeauftragten beim ersten angekündigten Termin niemanden an der Erhebungsanschrift antreffen, werfen diese eine sogenannte Zweitankündigungskarte in den Briefkasten. Auf der Zweitankündigungskarte ist der neue Termin mit einem zeitlichen Rahmen vermerkt, wann das Interview stattfinden soll. Außerdem finden Sie dort auch den Namen und die Telefonnummer der Erhebungsbeauftragten. Sollte Ihnen der vorgeschlagene Termin nicht zusagen, können Sie mit den Erhebungsbeauftragten einen neuen Termin vereinbaren.
- Wer ist zu zählen und wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Personen an ihrem Wohnort. Das gleiche gilt auch für den Zweitwohnsitz. Ausnahmsweise nicht zu zählen, sind Personen mit einem Hauptwohnsitz, die für weniger als sechs Monate eine weitere Wohnung bewohnen und Personen, die eigentlich im Ausland leben und für weniger als drei Monate eine Wohnung in Deutschland bewohnen. Personen, die nur zur Besuch sind oder Angehörige ausländischer Streitkräfte oder Diplomaten unterliegen nicht der Meldepflicht.
- Findet der Zensus 2022 trotz hoher Inzidenz in der Corona-Pandemie statt
Sofern eine hohe Inzidenz vorliegt, greift die sogenannte inzidenzabhängige Rückfalloption. Diese sieht bspw. vor, dass sämtliche Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten statt als persönliche Interviews nun als telefonische Interviews durchgeführt werden. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz prüft drei Wochen vor dem Zensusstichtag, ob die inzidenzabhängige Rückfalloption in Kraft tritt.
- Wann werden die ersten Ergebnisse vorliegen?
Die ersten Ergebnisse des Zensus 2022 werden voraussichtlich im November 2023 vorliegen.