Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel für das Kalenderjahr 2025
Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Oberbürgermeister im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt hat und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.
Öffentliche Ehrenämter
Tätigkeiten für den Regionalverband Region Rhein-Neckar
- Mitglied des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement: 76,80 €
- Mitglied der Verbandsversammlung: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied der FW-Fraktion: 285,50 €
Tätigkeiten für die Sparkasse Rhein-Haardt
- Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, stellvertretender Vorsitzender des Zweckverbandes, stellvertretender Vorsitzender des Kreditausschusses: 9.682,60 €
Tätigkeiten für den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Mitglied des Verwaltungsrats: 6.014,00 €
Tätigkeiten für den Städtetag Rheinland-Pfalz
- Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Bezirksvorstands Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied im Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Vertreter des Städtetags RLP für Städte im Gebiet Pfalz): 600,00 €
- Mitglied im Kommunalen Rat: 42,00 €
Tätigkeiten für den Deutschen Städtetag
- Mitglied des Hauptausschusses: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Ausschusses für Schulen und Bildung des Deutschen Städtetages (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Tätigkeiten für den Bezirksverband Pfalz
- Stellvertretender Verbandsvorsitzender, Mitglied des Bezirkstags Pfalz, Mitglied des Bezirksausschusses und des Beteiligungsausschusses, Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: 10.686,75 €
Tätigkeiten für die Stiftung Hambacher Schloss
- Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich
- Mitglied im Vorstand der Stiftung Gesundheitsfürsorge Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Vorsitzender der Flugplatzgemeinschaft Lilienthal e.V.: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder