Ich habe vor wenigen Jahren bereits Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt. Muss ich trotzdem wiederkehrende Beiträge zahlen?
Die Stadt hat die Möglichkeit, beitragspflichtige Grundstücke, die in den letzten Jahren zu Erschließungsbeiträgen, einmaligen Ausbaubeiträgen oder Ausgleichsbeträgen nach BauGB (Sanierungsgebiet) herangezogen wurden, von der Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge zu verschonen. Näheres zur Verschonungsregelung ist in der Ausbaubeitragssatzung festgelegt.