Muss ich jedes Jahr wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bezahlen?

Nein. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße erhebt wiederkehrende Beiträge nach dem sogenannten A-Modell. Dies bedeutet, ich zahle nur wiederkehrende Straßenausbaubeiträge, wenn in der Abrechnungseinheit, in der mein Grundstück liegt, im Kalenderjahr auch tatsächlich Ausbaumaßnahmen durchgeführt wurden und die Stadt hierfür Auszahlungen getätigt hat.

Der wiederkehrende Ausbaubeitrag ist also keine „Spardose“, in die jährlich ein gleichbleibender Betrag eingezahlt und für zukünftige Ausbaumaßnahmen angesammelt wird.

Als Faustregel gilt: Keine Maßnahme  -->  keine Kosten --> keine Beitragsfestsetzung