Wie erfolgt die Berechnung und wie hoch ist der wiederkehrende Beitrag?
Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Maßgabe der Beitragssatzung unter Berücksichtigung von der Grundstückgröße, Anzahl Vollgeschosse, Wohn- und/oder Gewerbenutzung und der Verschonungsregelung sowie der jährlich getätigten Ausgaben innerhalb einer Abrechnungseinheit.
Zu den Aufwendungen zählen die Kosten, die für die jeweiligen Maßnahmen (z. B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung, anteilige Straßenoberflächenentwässerung) als beitragsfähig erachtet und in einem Kalenderjahr tatsächlich bezahlt wurden, abzüglich eines Eigenanteils der Gemeinde.
Danach wird der Beitragssatz ermittelt. Dieser ergibt sich als Quotient aus den umlagefähigen Kosten und der beitragspflichtigen Gesamtfläche der Abrechnungseinheit. Er wird in Euro pro Quadratmeter festgelegt.
Dieser Beitragssatz wird anschließend mit der einzelnen beitragspflichtigen Grundstücksfläche multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Beitragslast für die Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit des jeweiligen Abrechnungsjahr bezogen auf das beitragspflichtige Grundstück.
Die Höhe des zu leistenden Ausbaubeitrags ist also von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Daraus können sich Abweichungen hinsichtlich der Kosten sowie der Gewichtungsfläche aller beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit (Wegfall/Hinzukommen von Grundstücken, Änderungen der Nutzungsart etc.) ergeben.