Welche Unterschiede gibt es zum Einmalbeitrag?
Bei dem Einmalbeitrag werden für eine Ausbaumaßnahme an einer Straße (= Verkehrsanlage) nur die angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke zum Ausbaubeitrag herangezogen.
Bei dem wiederkehrenden Beitrag werden für sämtliche Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit die beitragspflichtigen Grundstücke in dieser zum Ausbaubeitrag herangezogen.