Meine Mutter ist pflegebedürftig und wohnt im Sperrbereich. Darf ich in den Sperrbereich einfahren, auch wenn ich kein*e Neustadter Einwohner*in bin?

Ja, an den Sperrstellen müssen Sie Ihr Anliegen glaubhaft machen. Das Befahren und Betreten des Sperrbereichs ist erlaubt, um zu dem Anwesen zu gelangen, in dem Ihre Mutter wohnt.