Ich bin kein*e Einwohner*in Neustadts an der Weinstraße. Darf ich in Gimmeldingen wohnende Verwandte/Bekannte besuchen und mit ihnen gemeinsam im Sperrbereich spazieren gehen?
Das Betreten des Sperrbereichs ist erlaubt, um zu dem Anwesen zu gelangen, in dem die Verwandten/Bekannten wohnen. Das Spazierengehen im Sperrbereich ist dagegen nicht mit Neustadter Einwohner*innen erlaubt. Vielleicht ist es in diesem Jahr eine gute Idee, am Wohnort der Verwandten / Bekannten spazieren zu gehen.