Wenn ich in einer Straße wohne, die nicht im Sperrbereich liegt, dürfen dann meine Besucher*innen auch den Sperrbereich betreten, um zu mir zu kommen?

Ja. Viele Straßen in Gimmeldingen und einzelne Straßen in Mußbach (z.B. Am Hasenstein oder Am Altenweg) können durch Besucher*innen fußläufig nur erreicht werden, in dem der Sperrbereich durchquert wird. Damit die Anlieger*innen dieser Straßen weiterhin auf ihren Grundstücken Besuch empfangen dürfen, ist das Betreten des Sperrbereichs erlaubt, um zu dem Anwesen außerhalb des Sperrbereichs zu gelangen. Ein Aufenthalt im Sperrbereich ist jedoch nicht gestattet.