Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung?
Bei Verstößen gegen Anordnungen der Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld bis zu € 25.000 verhängt werden. Darüber hinaus werden Verstöße nach der gültigen CoBeLVO mit Bußgeldern im Regelfall (fahrlässiger Erstverstoß) geahndet.
Verstöße gegen die 18. Coronabekämpfungsverordnung: