In welchem Zeitraum gilt die Allgemeinverfügung?
Ab Freitag, 5. März 2021, ist
- freitags jeweils 11:00 - 18:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags jeweils 9:00 - 18:00 Uhr und an
- Feiertagen (Karfreitag & Ostermontag) jeweils von 9:00 - 18:00 Uhr
das Betreten von und der Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen zu tagestouristischen Zwecken untersagt.
Die Verfügung gilt bis einschließlich 18. April 2021.