Welche Auflagen gelten derzeit nach der aktuellen CoBeLVO (Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz)?
Bei Begegnungen mit anderen Personen im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt auch, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt. Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes (…) sind geschlossen. Diese Einrichtungen können bei Bedarf ausschließlich für den nicht touristischen Reiseverkehr unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen.