Hierarchie der Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz

Die Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz unterteilen sich in

  1. die unteren Denkmalschutzbehörden, die bei Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt sind
  2. die Denkmalfachbehörde, die als Direktion Landesdenkmalpflege Bestandteil der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ist
  3. die obere Denkmalschutzbehörde als Bestandteil der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
  4. die oberste Denkmalschutzbehörde als Teil des zuständigen Ministeriums.