Kleine Notdurft
Beim Verrichten der kleinen Notdurft im öffentlichen Raum handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Urin hat an Gebäuden gravierende Schäden zur Folge und führt gerade in den Sommermonaten zu starken Geruchsbelästigungen. Wenn man dann bei der Verrichtung seiner Notdurft auch noch die Aufmerksamkeit Dritter auf sich zieht, gilt das zudem als Erregung öffentlichen Ärgernisses.