Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Beispielsweise dargestellt werden können: Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft (vgl. § 5 BauGB).
Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt im Wesentlichen für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind. Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt des
§ 35 Absatz 3 Satz 1 BauGB als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Es ist zu beachten, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist!
Wie entsteht ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Dies geschieht in einem mehrstufigen kommunalen Verfahren nach dem BauGB. Rechtlich ist der FNP vor allem in den §§ 5-7 BauGB geregelt.
In der Regel haben die Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Zeithorizont von circa 15 Jahren, bis eine Fortschreibung der Planung erfolgt. Die Fortschreibung kann auch nach Themengebieten erfolgen, zum Beispiel Windkraft oder Gewerbe. Auch kann der Flächennutzungsplan für abgegrenzte Teilflächen geändert werden.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040
Der Flächennutzungsplan 2040
Wie entwickelt sich Neustadt an der Weinstraße in den kommenden 15 Jahren? Welche Veränderungen gibt es innerhalb der Gesellschaft und wie wirken sich diese auf das Stadtbild aus? Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich der Flächennutzungsplan 2040, in dem er für das gesamte Stadtgebiet die Nutzungen von Flächen (Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft etc.) darstellt und somit die Weichen für die künftigen städtebaulichen Entwicklungen unserer Stadt und unserer Ortsteile stellt.
Der zuvor gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße war seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll i.d.R. nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 war damit bereits deutlich überschritten. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestand die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig war eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die räumliche Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.
Geltungsbereich
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dies betrifft die gesamte Gemarkung Neustadt mit der Kernstadt sowie den Ortsbezirken Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Flächennutzungsplan 2040
Bürgergis:
Unterlagen als PDF:
Planzeichnung im Maßstab 1:15.000 (Bei Bedarf ist der Plan mit den original Unterschriften in der Abteilung Stadtplanung einsehbar)
Begründung - Teil A Grundlagen und Teil B Konzeption
Themenkarten zur Begründung:
1. Planungshinweiskarte (Stadtklimaanalyse)
Begründung - Teil C Umweltbericht
Landschaftsplan:
Zustand von Natur und Landschaft (Band I) - Erläuterungsbericht
Analysepläne*:
1. Flächennutzungen / Schutzgebiete*
2. Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme*
5b. Sturzflut- und Hochwasserrisiken*
6. Landschaftserleben und Erholung*
Zielkonzept (Band II) - Erläuterungsbericht*
Konzeptionelle Pläne*:
8. Schwerpunkträume (Kompensationskonzept)*
Die mit * gekennzeichneten Dokumente des Landschaftsplans sind unmittelbarer Bestandteil der Begründung.
An wen kann ich mich wenden?
Der wirksame Flächennutzungsplan und im Aufstellungsverfahren befindliche Flächennutzungsplan-Teiländerungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über alle die Flächennutzungsplanung betreffenden Fragen.
Einzelne Flächennutzungsplan-Ausschnitte und eventuell weitere Anhänge bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Flächennutzungsplänen inkl. Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Frau Lena Dehof: Detailseite
Amalienstraße 6
Zimmer 215
67434 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Bauleitplanung: Detailseite
Amalienstraße 6
67434 Neustadt an der Weinstraße
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