An wen kann ich mich wenden?
Der wirksame Flächennutzungsplan und im Aufstellungsverfahren befindliche Flächennutzungsplan-Teiländerungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über alle die Flächennutzungsplanung betreffenden Fragen.
Einzelne Flächennutzungsplan-Ausschnitte und eventuell weitere Anhänge bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Flächennutzungsplänen inkl. Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Frau Lena Dehof: Detailseite
Amalienstraße 6
Zimmer 215
67434 Neustadt an der Weinstraße