Wie entsteht ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Dies geschieht in einem mehrstufigen kommunalen Verfahren nach dem BauGB. Rechtlich ist der FNP vor allem in den §§ 5-7 BauGB geregelt.
In der Regel haben die Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Zeithorizont von circa 15 Jahren, bis eine Fortschreibung der Planung erfolgt. Die Fortschreibung kann auch nach Themengebieten erfolgen, zum Beispiel Windkraft oder Gewerbe. Auch kann der Flächennutzungsplan für abgegrenzte Teilflächen geändert werden.