Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören insbesondere

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Unterrichtung bei der sogenannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung (zum Plan-Vorentwurf) mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und
  • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats und bei Änderung des Planentwurfes gegebenenfalls eine nochmalige Auslegung.

Insbesondere über die während der Auslegung fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen (mit Anregungen und Bedenken) wird vom Stadtrat nach Abwägung entschieden. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und tritt durch Bekanntmachung in Kraft. Für verschiedene Verfahrensschritte (zum Beispiel vor der öffentlichen Auslegung) schreibt das Baugesetzbuch eine ortsübliche Bekanntmachung vor, die im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße erfolgt.
Ein Bebauungsplan ist in der Regel eine Angebotsplanung, die eine festgesetzte bauliche Nutzung gestattet. Normalerweise wird den Grundstückseigentümern also offen gelassen, wann eine zulässige bauliche Nutzung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.