Gestaltungssatzungen Weindörfer
Was ist eine Gestaltungssatzung?
Gemeinden können für bestimmte bebaute oder unbebaute Teile des Gemeindegebietes durch Satzungen Vorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen erlassen (z.B. Dachform, Fassadengestaltung, Fenstergliederung). Diese Vorschriften dienen unter anderem dazu, besondere gestalterische Qualitäten und damit das Ortsbild zu sichern. Gestaltungssatzungen geben für Bauherren den gestalterischen Rahmen vor, in den sich Neubauten einfügen sollen und bestehende Gebäude zu modernisieren sind. Rechtsgrundlage für die Aufstellung solcher Gestaltungssatzungen ist § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Bestehende Ortsbildsatzung
Für die Ortsbezirke der Stadt Neustadt an der Weinstraße existiert eine gemeinsame Ortsbildsatzung aus dem Jahr 1984.
Neue Gestaltungssatzungen
Die bestehende Ortsbildsatzung, deren Geltungsdauer nun 40 Jahre erreicht, soll nun überarbeitet werden. Es gilt dabei sowohl die gebietsspezifischen Merkmale der Ortsteile als auch zeitgemäße Inhalte, wie energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, zu berücksichtigen. Künftig wird für jedes Weindorf eine eigene Gestaltungssatzung aufgestellt. Neben den einzuhaltenden Vorschriften soll die Satzung mit ihren zusätzlichen gestalterischen Empfehlungen auch als Handbuch für Bauherren, Architekten und die Verwaltung herangezogen werden.
Überarbeitungsprozess
Den Überarbeitungsprozess kann man in drei Phasen einteilen.
Phase 1: Zunächst gilt es anhand einer detaillierten Bestandsaufnahme und -analyse die besonderen örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Ortsbezirke herauszuarbeiten. Zu untersuchende Gestaltungselemente sind beispielsweise Dächer, Fenster, Türen sowie Fassaden in ihrer Form, Farbe und der Materialverwendung.
Phase 2: Darauf aufbauend sind Gestaltungskriterien mit Beispielen für die zukünftigen Satzungen für jeden Ortsbezirk zu erarbeiten. Auf deren Basis soll eine Beteiligung der Ortsbeiräte sowie der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, dabei werden die vorläufigen erarbeiteten Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Phase 3: Anschließend fließen die Ergebnisse der Beteiligung in die finale Ausarbeitung der Vorschriften für die Gestaltungssatzungen ein, welche vom Stadtrat zu beschließen sind.
Derzeit befinden wir uns in Phase 1
Die Stadtverwaltung hat das Büro stadtgespräch aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung der Gestaltungssatzungen beauftragt. Im August werden Mitarbeitende des Planungsbüros in den Ortsbezirken unterwegs sein und das bestehende Ortsbild sowie die Bebauungsstruktur der Ortskerne erfassen.