Gaststättenwesen
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Zuständig für 11 Dienstleistungen
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Schankerlaubnis beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft anzeigen
- Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen