Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragen

Leistungsnummer: 99110082001000

Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder Tiere zu diesem Zweck zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns.  Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Gattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll, sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen