Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte beantragen
Wenn Sie die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte gewerblich durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Eine Tierbörse ist dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen untereinander verkauft oder getauscht werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle zeitnah darüber entscheiden.
Voraussetzungen
- Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Kosten
Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Frist
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Urheber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen