Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte beantragen

Leistungsnummer: 99110078001000

Wenn Sie die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte gewerblich durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Eine Tierbörse ist dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen untereinander verkauft oder getauscht werden. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle zeitnah darüber entscheiden.  

Voraussetzungen

  • Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Führungszeugnis
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Kosten

Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)  

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen