Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

Leistungsnummer: 99110074001000

Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.  

Verfahrensablauf

​​​​​Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Voraussetzungen

​​Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument  
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen