Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlieren

Leistungsnummer: 99108053160000

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie Personen gewerblich transportieren, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Daher müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, kann Ihnen die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) entziehen.

Gründe können zum Beispiel sein:

  • Wegfall der körperlichen und geistigen Eignung
  • erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht
  • Alkoholmissbrauch

Wenn die zuständige Behörde Zweifel daran hat, ob Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, kann sie zunächst entsprechende Gutachten von Ihnen einfordern.

Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) erlischt mit der Entziehung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über die Entziehung.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)