Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern

Leistungsnummer: 99108053049000

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

Fahrten mit

  • einem Taxi
  • einem Mietwagen
  • einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • einem Krankenwagen.

Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

Voraussetzungen

Bei der Erweiterung:

  • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
    • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
  • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
    • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.

Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie

Kosten

  • Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 5,10 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)