Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen

Leistungsnummer: 99013048068000

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

Voraussetzungen

  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)