Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Urbanes-Quartier östlich der Lachener Straße“ im Stadtbezirk 24
Amtsblatt Nr. 26-2026 vom 02.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Urbanes-Quartier östlich der Lachener Straße“ im Stadtbezirk 24
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Urbanes-Quartier östlich der Lachener Straße“ (im Stadtbezirk 24) gemäß § 2 Abs. 1BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Umnutzung und Neuordnung eines bisher gewerblich genutzten Areals zwischen Bahnlinie, Naulottstraße und Lachener Straße in ein urbanes Quartier mit einem Anteil von 20% Gewerbe und 80% Wohnen. Die Neuordnung folgt dabei dem städtebaulichen und wohnungspolitischem Ziel, zur Schaffung von dringend benötigtem innerstädtischem Wohnraum in urbaner Bebauung.
Zur Umsetzung der städtebaulichen Planungsziele ist die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans erforderlich, welcher das Gebiet als „Urbanes Gebiet“ gemäß § 6a BauNVO festsetzt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf ca. 2,2 ha und umfasst vollständig die Flurstücks-Nummern 3529/11, 3529/12, 3529/14, 3529/15, 3530/4, 3530/5, 3530/6, 3531/5, 3531/6, 3543/4, 3543/8, 3543/12, 3543/18, 3543/20, 3543/21, 3543/25, 3543/26, 3543/27, 3543/28 und teilweise die Flurstücks-Nummern 3543/16, 3543/17, 3543/23 sowie 3543/24. Grafisch ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Planzeichnung zu entnehmen.
Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.
Neustadt an der Weinstraße, den 30.06.2026
S T A D T V E R W A L T U N G
gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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