Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ im Stadtbezirk 24

Amtsblatt Nr. 26-2026 vom 02.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ im Stadtbezirk 24

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ im Stadtbezirk 24 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen (Zeichnerische Festsetzungen, Textliche Festsetzungen sowie Begründung und dazugehörige Gutachten) sind in der Zeit

vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

im Internet unter folgendem Link https://www.neustadt.eu/auslegungen abrufbar.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet ist die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße möglich:

  • Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
  • nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 oder unter der E-Mailadresse bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.

DIN-Vorschriften, auf die gegebenenfalls in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, können bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden. Aufgrund der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte dürfen diese nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an 'Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße' abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Planung ist die beabsichtigte bauliche und funktionale Weiterentwicklung des Marienhaus Klinikums Hetzelstift am bestehenden Standort. Die vorhandenen Klinikstrukturen entsprechen in Teilen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Krankenhausbetrieb. Zur Sicherung einer leistungsfähigen stationären und ambulanten medizinischen Versorgung sollen daher wesentliche Bestandsbereiche neu geordnet und durch einen funktional angebundenen Klinikneubau ersetzt werden. Die hierfür vorgesehenen Flächen liegen in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zum bestehenden Klinikum und sind aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließbarkeit und funktionalen Einbindung für die Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts besonders geeignet.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ ist der Neubau des Krankenhauses in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Marienhaus Klinikums Hetzelstift, welches anschließend in großen Teilen rückgebaut werden soll. Der Krankenhausstandort wird damit an die aktuellen Nutzungsbedürfnisse angepasst.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ beläuft sich auf circa 3,38 ha und umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1975/9 (Friedhofweg), 1980/14, 1980/24, 1982/53 und teilweise die Flurstücke mit den Nummern 1949/16, 1980/19 (Stiftstraße) und 2000/25 (Grainstraße). Die genaue Abgrenzung des geänderten Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

















Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.

Neustadt an der Weinstraße, den 30.06.2026
S T A D T V E R W A L T U N G

gez.

Marc Weigel
Oberbürgermeister

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