Öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Schmittenäcker“ im Ortsbezirk Geinsheim
Amtsblatt Nr. 26-2026 vom 02.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Schmittenäcker“ im Ortsbezirk Geinsheim
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Schmittenäcker“ im Ortsbezirk Geinsheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen (Zeichnerische Festsetzungen, Textliche Festsetzungen sowie Begründung und dazugehörige Gutachten) sind in der Zeit
vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
im Internet unter folgendem Link https://www.neustadt.eu/auslegungen abrufbar.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet ist die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße möglich:
- Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
- nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 oder unter der E-Mailadresse bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.
DIN-Vorschriften, auf die gegebenenfalls in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, können bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden. Aufgrund der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte dürfen diese nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen schriftlich per Email an bauleitplanung@neustadt.eu übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an 'Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße' abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Anlass und Ziel der Planung
Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Neustadt an der Weinstraße und seinen Ortsbezirken steht insbesondere auch die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete im Fokus der Stadtentwicklung. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Neustadt an der Weinstraße bei der Ausweisung von Baugebieten das Ziel, dem Prinzip bzw. Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung zu tragen, denn durch eine starke Innenentwicklung kann die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme, eine erhöhte Ressourceneffizienz und der Schutz von Natur- und Landschaftsräumen sowie Ökosystemen erreicht werden. Neuausweisungen von Bauflächen im Außenbereich sollen dadurch möglichst vermieden werden.
Bereits der Flächennutzungsplan 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße stellte im Ortsbezirk Geinsheim mehrere geplante Wohnbauflächen dar und zeigte damit die räumlichen Entwicklungsoptionen auf. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die Befürwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerschaft im Gewann „Schmittenäcker“ am Größten ist. Der Flächennutzungsplan 2040, verbindlich seit dem 09.04.2026, der Stadt Neustadt an der Weinstraße bestätigt das Entwicklungsziel für das Plangebiet.
Für die rund 1,5 Hektar große innerörtliche, ringsum von Bebauung umgebene private Freifläche, welche derzeit vorwiegend zu Freizeitzwecken (hobbymäßige Pferdehaltung) dient und gärtnerisch genutzt wird, soll unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen bzw. Bebauung eine behutsame, modernen Ansprüchen gerecht werdende Nachverdichtung erfolgen. Es ist hierfür erforderlich, Baurecht mittels Bebauungsplanung zu schaffen.
Ziel des Bebauungsplans ist demnach die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnquartiers im Bereich des Gewanns „Schmittenäcker“, um dadurch sowohl der bestehenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch seitens junger Familien, als auch die Nachfrage nach seniorengerechten Wohnformen im Ortsbezirk Geinsheim zu entsprechen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf ca. 1,53 Hektar und umfasst vollständig die Flurstücke Nrn. 27/5, 30/2, 32, 32/2, 33, 34, 34/3, 34/4, 34/5, 36/3, 53/4, 55/2, 56/2, 58/2, 65/2 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim) sowie teilumfänglich die Flurstücke Nrn. 50/1, 51, 60, 63, 64, 65/3, 67/3 und 68 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim). Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.
Neustadt an der Weinstraße, den 30.06.2026
S T A D T V E R W A L T U N G
gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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