Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen

Leistungsnummer: 99012099088000

Volltext

Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
  • ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.

Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
 

Zuständige Stelle

Auf Autobahnen ist die Autobahn GmbH zuständig. Für alle anderen Straßen gilt: Zuständig ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde und die Verbandsgemeindeverwaltung, bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beschränkt sich die Zuständigkeit nach auf die Strecken innerhalb der geschlossenen Ortschaften. Im Übrigen ist die ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Bauvorhaben, das den Straßenverkehr beeinflusst.

Erforderliche Unterlagen

  • Verkehrszeichenplan

Frist

Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz