Amtsblatt: Öffentliche Bekanntmachung über die Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschausondergebiet“ in den Stadtbezirken 14 und 31
Amtsblatt Nr. 38-2026 vom 01.10.2026
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 28.05.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die 1.Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet" in den Stadtbezirken 14 und 31 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen (Zeichnerische Festsetzungen und Begründung) sind in der Zeit
vom 02.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026
im Internet unter folgendem Link https://www.neustadt.eu/auslegungen abrufbar.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet ist die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße möglich:
- Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
- nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 oder unter der E-Mailadresse bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen schriftlich per Email an bauleitplanung@neustadt.eu übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an 'Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße' abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele, sowohl im Durchführungsjahr aber auch in der Zeit danach, ist ein Bebauungsplan notwendig.
Da zwischenzeitlich der neue Flächennutzungsplan 2040 wirksam geworden ist, muss dieses Verfahren, das ursprünglich als Änderung des alten Flächennutzungsplanes 2005 begonnen wurde, in die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ umbenannt werden.
Weitgehend werden im Bebauungsplan - Entwurf, der nun auch in die Offenlage gehen wird, neben öffentlichen und privaten Grünflächen auch ein Sondergebiet, das der Erholung dient, festgesetzt. Der wirksame Flächennutzungsplan 2040 (FNP 2040) stellt in weiten Teilen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Die Fläche des ehemaligen Abfallverwertungszentrums bzw. des stillgelegten Deponieabschnittes „Maifischgraben“ ist als Fläche für die Abfallentsorgung dargestellt. Ebenso stellt der FNP 2040 im Bereich des ehemaligen Hartplatzes eine weitere Grünfläche dar.
Der Bebauungsplanvorentwurf setzt hingegen auf den Flächen des Abfallverwertungszentrums und auf der Fläche des ehemaligen Hartplatzes ein Sondergebiet, das der Erholung dient, fest. Im Böschungsbereich des stillgelegten Deponieabschnittes Maifischgraben setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ fest.
Insofern ist der Bebauungsplan „Landesgartenschau 1. Änderung und Erweiterung“ in Teilen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Demnach ist in diesen Teilbereichen der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Auf den angesprochenen Flächen stellt der Entwurf die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ eine Sonderbaufläche und im westlichen und nördlichen Böschungsbereich des Deponieabschnittes Maifischgraben eine Grünfläche dar.
Geltungsbereich
Der ca. 9 ha große Geltungsbereich lässt sich wie folgt grob eingrenzen:
Im Norden: durch den Rehbach
Im Osten: durch die Branchweilerhofstraße
Im Süden: durch die Branchweilerhofstraße
Im Westen: durch die Adolf-Kolping-Straße
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern:
3270/21, 3311/8, 3270/22, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/33, 3222/35.
Folgendes Flurstück liegt nur teilweise im Geltungsbereich: 3270/23.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.
Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.
Hinweise
- Es wird auf die Bestandteile sowie die Gutachten des Bebauungsplans „Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung“ in den Stadtbezirken 14 und 31 verwiesen, der im Parallelverfahren läuft
- Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, insbesondere Lärm und sonstige Immissionen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Eingriffsregelung, Kompensation und landschaftspflegerischen Maßnahmen,
- Fachgutachten zu Artenschutz, Biotop- und Habitatschutz,
- Gutachten zu Schallimmissionen, Verkehrslärm, gewerblichen Immissionen und sonstigen Einwirkungen auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
- Informationen zu Bodenverhältnissen, Altlasten, Versickerung und Grundwasser
- Während der frühzeitigen Beteiligung sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Neustadt an der Weinstraße, den 01.10.2026
S T A D T V E R W A L T U N G
Gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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