Öffentliche Bekanntmachung über die Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Landesgartenschau 1. Änderung und Erweiterung“ in den Stadtbezirken 14 und 31

Amtsblatt Nr. 38-2026 vom 01.10.2026

Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans
„Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung“ in den Stadtbezirken 14 und 31.

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 28.05.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan „Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung“ in den Stadtbezirken 14 und 31 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen (Zeichnerische Festsetzungen, Textliche Festsetzungen, sowie Begründung und dazugehörige Gutachten) sind in der Zeit

vom 02.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026

im Internet unter folgendem Link https://www.neustadt.eu/auslegungen abrufbar.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet ist die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadthaus III, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße möglich:

  • Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
  • nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 oder unter der E-Mailadresse bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.

DIN-Vorschriften, auf die gegebenenfalls in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, können bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden. Aufgrund der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte dürfen diese nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen schriftlich per Email an bauleitplanung@neustadt.eu übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an 'Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße' abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2028 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen.

Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom April 2028 – Oktober 2028 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.

Geltungsbereich

Das etwa 36,9 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.

Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1672/22, 3981/1, 3982/1,

3984/2, 1675/19, 1662/6, 1000/91, 4094/1, 4094, 3996/4, 3999/1, 4015/15, 3946/9, 3946/12, 4015/14, 4019/2, 4020, 4021, 4022, 4022/2, 4022/3, 4023, 4024, 4025, 4026, 4027, 4027/2, 4028, 4029, 4030, 4031, 4033, 4034, 4034/2, 4035/3, 4036/2, 4036/3 , 4037, 4039, 4040, 4042, 4042/2, 4042/3, 4042/4, 4041/2, 4041/3, 4082, 4082/2, 4083, 4083/2, 4051/3, 1662/7, 1662/8, 3270/16, 3290/3, 3281/4, 3283/16, 3283/15, 3283/17, 3284/11, 3287/9, 3284/7, 3253/3, 3287/10, 3270/12, 3270/13, 3191/46, 3191/47, 3191/48, 3270/4, 3251/1, 3250/2, 3202/10, 3202/11, 3270/11, 3270/21, 3270/22, 3270/23, 3222/24, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/32, 3222/33, 3222/34, 3222/35, 3222/22, 3222/20, 3222/36, 3222/37, 3222/38, 3222/39, 3222/23, 3222/40, 3270/10, 3270/24 3222/17, 3203/6, 3203/8, 3204/9, 3204/11, 3311/8, und 3992/7.

Folgende Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich:

1000/92, 4043/33, 4043/34, 4051/2, 4081/4, 4091/2, 4091, 4090/2, 4089/2, 4088/1, 4087/3, 4086/2, 4085/6, 4085/5, 4085/2, 4085, 4084, und 3946/15.

Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert.

Hinweise

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, insbesondere Lärm und sonstige Immissionen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Eingriffsregelung, Kompensation und landschaftspflegerischen Maßnahmen,
  • Fachgutachten zu Artenschutz, Biotop- und Habitatschutz,
  • Gutachten zu Schallimmissionen, Verkehrslärm, gewerblichen Immissionen und sonstigen Einwirkungen auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
  • Informationen zu Bodenverhältnissen, Altlasten, Versickerung und Grundwasser

Während der frühzeitigen Beteiligung sind keine umweltrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Neustadt an der Weinstraße, den 01.10.2026

S T A D T V E R W A L T U N G

Gez.

Marc Weigel
Oberbürgermeister




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