Mobilität & Verkehr: Konrad-Adenauer-Straße: Tempo 30 wird ausgeweitet
Anknüpfend an einen Prüfantrag aus den Reihen des Stadtrats wird am heutigen Freitag, 28. August, die Beschilderung in der Konrad-Adenauer-Straße mit „streckenbezogenem Tempo 30“ aufgestellt.
Die fachliche Abwägung dazu fiel in der Verkehrskommission im vergangenen Jahr. Die Straße war bisher bereits in Teilen Tempo 30-Strecke. Diese wird nun auf die ganze Länge der Straße ausgeweitet.
Der Bund hat mit der Novelle der StVO vom 11. Oktober 2024 die Spielregeln für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 gelockert. Eine große Rolle dabei haben die 1.130 Städte und Gemeinden gespielt, die sich von 2021 bis 2024 für mehr Regelungsfreiheit bei Tempo 30 in einer vielbeachteten Verkehrsinitiative zusammengeschlossen hatten. Kommunen dürfen nun im unmittelbaren Bereich von Kindergärten/Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberquerungen, Spielplätzen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage streckenbezogen Tempo 30 anordnen. Und im 300-Meter-Umfeld der Einrichtung auch zwischen Tempo 30-Abschnitten liegende Lücken von bis zu 500 Metern schließen.
Ein solcher Fall liegt hier vor. An der Konrad-Adenauer-Straße befinden sich ein Altenzentrum, zwei allgemeinbildende Schulen und zwei konfessionelle Kitas. In unmittelbarer Nähe liegen des Weiteren zahlreiche Behörden und Praxen, ein Kino und große Stellplatzanlagen. Die Straße ist hoch frequentierter Schulweg, Radweg, und es finden Hol- und Bringverkehre statt.
Generell ist Tempo 30 bereits die weit überwiegende Beschilderung in Neustadt. Die meisten Tempo 30-Zonen in Wohngebieten existieren seit 1991. Nur auf klassifizierten Strecken, Gewerbestraßen und wichtigen Verbindungsachsen ist es in der Regel bei Tempo 50 geblieben.
Tempo 30 wird nach Einschätzung von Fachleuten auch bundesweit über kurz oder lang zur innerörtlichen Regelgeschwindigkeit in dicht bebauten Stadtgebieten werden. Grund hierfür sind langjährige wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Vorteilen von Tempo 30 gegenüber Tempo 50:
- ein gemindertes Unfallrisiko,
- ein geminderte Unfallschwere im Falle einer Kollision und
- eine deutliche Verringerung des Verkehrslärms in einer Größenordnung von 2 bis 3 dB(A) -- 3 dB(A) entsprechen dabei äquivalent einer Halbierung des Verkehrsaufkommens
bei wissenschaftlich nachgewiesenen effektiven Reisezeitverlusten von nur ein bis vier Sekunden pro 100 Meter.
Kontakt
Presse und Kommunikation: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße