Amtsblatt: Bekanntmachung über die Neuvergabe der Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemäß § 5 des Landesgesetzes zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur
Amtsblatt Nr. 30-2026 vom 13.08.2026
hier: Pflegestützpunkt I und II Neustadt an der Weinstraße – Verbandsgemeinde Maikammer
In der Stadt Neustadt an der Weinstraße und der Verbandgemeinde Maikammer sind zwei Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig sind. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerübergreifend Hilfe suchende Menschen und ihre Angehörigen zu beraten, im Einzelfall notwendige Hilfen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstruktur einzubeziehen. In der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße stehen bis 30.06.2027 zwei vollzeitbeschäftigte Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten zur Verfügung.
Zum 01.07.2027 ist über die Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten Neustadt an der Weinstraße (Neustadt an der Weinstraße I und Neustadt an der Weinstraße II) wegen Ablauf des Vergabezeitraums neu zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen und örtlichen Besonderheiten erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung auf das Gebiet der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur vom 14.12.2016 (LPflegeASGDVO).
Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein (§ 5 Absatz 4 LPflegeASG):
1. Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft;
2. Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört;
3. Landkreise oder kreisfreie Städte.
Zur Sicherstellung der strukturellen Weiterentwicklung im Rahmen der Pflegestrukturplanung werden einvernehmliche Antragstellungen potenzieller Anstellungsträger angeregt. Die vorgenannten möglichen Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung von Fachkräften der Beratung und Koordinierung stellen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wählt die zu fördernden Anstellungsträger nach Befähigung und fachlicher Leistung auf der Grundlage der von den Antragstellern vorzulegenden Gesamtkonzepte entsprechend § 4 Abs. 3 LPflegeASGDVO für die Durchführung der Aufgaben aus. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße leitet hiermit das Verfahren der Antragstellung auf Trägerschaft und Förderung von Fachkräften der Beratung und Koordinierung gem. § 4 Abs. 2 LPflegeASGDVO ein.
Die Antragsunterlagen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 43, Frau Marth, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Telefon 0651 1447-207, Telefax 0651 1447-14207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de, innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung erhältlich und von den möglichen Anstellungsträgern mit Gesamtkonzept auch innerhalb dieser Frist einzureichen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung 420 – Behinderte, Senioren und Betreuung, Konrad-Adenauerstr. 43, 67433 Neustadt
Herr Alf Bettinger, Telefon: 06321-855-1666
E-Mail: alf.bettinger@neustadt.eu
Frau Anne-Katrin Herbring – Telefon: 06321-855-1401
E-Mail: anne-katrin.herbring@neustadt.eu
Mit freundlichen Grüßen
gez.
i.A. Anne-Katrin Herbring
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