Amtsblatt: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Amtsblatt Nr. 30-2026 vom 13.08.2026

Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung im Vorfeld bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat für die Einwohner zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Die Einsichtnahme in den Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2026 ist ab 14.08. bis einschließlich 27.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten von montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Stadtkämmerei, Konrad-Adenauer-Straße 10, Zimmer 118 möglich. Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes können gem. § 97 Abs. 1 Satz 3 GemO innerhalb der Auslegungsfrist durch die Einwohner in schriftlicher Form per Post an die

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Kämmerei
Konrad-Adenauer-Straße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße

oder elektronisch per E-Mail an stv-Neustadt-Weinstrasse@poststelle.rlp.de eingereicht werden.

Die Frist endet mit Ablauf des 27. August 2026 um 24:00 Uhr.

Neustadt an der Weinstraße, 13. August 2026

gez.

Marc Weigel
Oberbürgermeister


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