Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
Volltext
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.
Dies gilt für folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.135, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Fachgruppe Luftverkehr - Lizenzabteilung.
Bearbeitungsdauer
2-6 Wochen
Formulare
Kosten
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))
Gebühr: 130,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)
Gebühr: 65,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)