Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
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- Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
- Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden in Rheinland-Pfalz
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Volltext
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.
Dies gilt für folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.135, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 19.02.2026
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Fachgruppe Luftverkehr - Lizenzabteilung.
Bearbeitungsdauer
2-6 Wochen
Formulare
Kosten
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))
Gebühr: 130,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)
Gebühr: 65,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)