Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden

Leistungsnummer: 99080137031000

Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Dies gilt für folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Zuständig ist der  Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Fachgruppe Luftverkehr - Lizenzabteilung.

Bearbeitungsdauer

2-6 Wochen

Formulare

Kosten

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))

    Gebühr: 130,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)

    Gebühr: 65,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)