Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Leistungsnummer: 99108063276002

Volltext

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

Kosten

Es fallen in der Regel keine Kosten an.

Frist

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)