Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen

Leistungsnummer: 99108063276001

Volltext

Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen 

  • gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat 
  • das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
 

Voraussetzungen

  • Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.

Kosten

Es fallen in der Regel keine Kosten an.

Frist

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)