Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter oder Väter und deren Kinder beantragen

Leistungsnummer: 99041012017000

Volltext

Wenn Sie als Mutter oder Vater allein für ein Kind unter 6 Jahren sorgen und Hilfe bei der Erziehung oder im Alltag benötigen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in einer geeigneten Wohneinrichtung Unterstützung erhalten.

Als geeignete Wohnform gelten beispielsweise:

  • Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Einrichtungen
  • betreute Wohngruppen für Alleinerziehende
  • betreutes Einzelwohnen

Die Betreuung erfolgt in der Regel so lange, wie Sie es benötigen. Ältere Geschwister können mit aufgenommen werden, wenn Sie für sie allein verantwortlich sind.

Sind Sie schwanger, können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes aufgenommen werden.

Mit Ihrer Zustimmung kann auch der andere Elternteil einbezogen werden. Deshalb werden Besuche und auch gelegentliche Übernachtungen des anderen Elternteils gefördert. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil das Kind zum Beispiel zum Kinderarzt oder zu Behörden begleitet. In bestimmten Fällen ist auch eine gemeinsame Betreuung in der Wohnform möglich. Zum Beispiel um Sie in Ihrer verantwortungsvollen Elternschaft zu fördern und die familiäre Bindung zu stärken.

Während der Betreuung erhalten Sie Unterstützung dabei, Ihre Schul-, Ausbildung oder Arbeit zu beginnen oder fortzuführen.

Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend.
  • Ihr Kind ist höchstens 6 Jahre alt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)