Änderungen und Ergänzungen in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge und Freiballone eintragen lassen
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Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung
Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:
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Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
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Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ergänzung oder Änderung Ihrer Pilotenlizenz
- gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis
- gegebenenfalls: Unterlagen zur Legitimation der angestrebten Änderung/Ergänzung in der Lizenz
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.015 a), Anhang VI ARA.GEN.315, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)