Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen
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Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:
- Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
- Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.
Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:
- Berechtigungen, also welche Flugzeug- oder Hubschraubertypen Sie fliegen dürfen
- Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
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zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung
Voraussetzungen
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Sie besitzen eine gültige Pilotenlizenz für
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)),
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)),
- Segelflugzeuge (SPL) oder
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Freiballone (BPL).
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag zur Neuausstellung einer Pilotenlizenz
- gegebenenfalls Verlusterklärung
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gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel Auszug aus dem persönlichen Flugbuch
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.015 a), ARA.FCL.220 a) 2., Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)