Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden

Leistungsnummer: 99080138031000

Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.

Dies betrifft folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • bestandene theoretische Prüfung
  • abgeschlossene praktische Flugausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Nachweis der Flugausbildung
  • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)