Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
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Volltext
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.
Dies betrifft folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
- bestandene theoretische Prüfung
- abgeschlossene praktische Flugausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der Flugausbildung
- Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule
Rechtsgrundlage(n)
- § 128 Absatz 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.030, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.030, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.030, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 29.10.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)