Änderung Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Volltext
Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte Erklärung zur Feldesabgabe für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Wenn dazu bisher noch kein Bescheid erlassen wurde, können Sie Ihren Antrag korrigieren.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Änderung online über die Plattform "BergPass" vornehmen möchten:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt wird.
Zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
- Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags „Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme“ und vor Erhalt der Festsetzung der Feldesabgabe von der Behörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)