Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Servieportal Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.01.2025