Unschädlichkeitszeugnis beantragen

Leistungsnummer: 99123011001000

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.03.2020
Fachlich freigegeben durch:

MdI