Unschädlichkeitszeugnis beantragen
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Volltext
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 26.03.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
MdI