Grundstücksteilung Genehmigung beantragen

Leistungsnummer: 99123008006000

Volltext

Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

Zuständige Stelle

  • für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
  • für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
  • für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.03.2020
Fachlich freigegeben durch:

MdI