Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Ansprechpunkt

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Kosten

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.03.2018
Fachlich freigegeben durch:

MWVLW