Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen
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Rechtsbehelf
Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.