Reisepass Meldung wegen Fund

Leistungsnummer: 99085001014002

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.

Erforderliche Unterlagen

  • wiedergefundener Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026