Sperrmüll Entsorgung

Leistungsnummer: 99001009004000

Volltext

Die Entsorgung von Sperrmüll kann

  • durch Abholung
  • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

erfolgen.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.06.2026